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Hutelandschaft Münsinger HardtGemeinsames Positionspapier der Naturschutzverbände zur Zukunft des Truppenübungsplatzes Münsingen
Der Truppenübungsplatz Münsingen weist eine Vielzahl von Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten auf, für die landes-, bundes- und europaweit eine hohe Schutzpriorität besteht. Zudem zählt das Gebiet zu den letzten und größten unzerschnittenen Räumen des Landes. Damit besitzt dieses baden-württembergische und schwäbische Naturerbe europaweite Bedeutung. Die Landesregierung meldete rund 90% der Truppenübungsplatz-Flächen für das europäische Schutzgebietsnetz NATURA2000. Damit verpflichtet sie sich, diese Flächen in der heutigen Qualität zu erhalten. 1. Großräumige SicherungSpätestens mit dem Abzug der Bundeswehr müssen mindestens die als NATURA2000-Gebiete gemeldeten Flächen (Vorschlagsliste März 2004) des Truppenübungsplatzes als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden. Sie werden damit als spätere Kernzonen eines großräumigen Schutzgebiets in der Region gesichert (siehe gemeinsamer Antrag der Naturschutzverbände vom 24.6.2002).2. Die Eigentumsfrage zügig klärenDas Eigentum ist eine Schlüsselfrage für die Zukunft des Truppenübungsplatzes. Das Land Baden-Württemberg ist in der Pflicht, durch Übernahme der Flächen diese einmalige Chance zu ergreifen. Um die Gestaltungs- und Entscheidungskompetenz für Land und Region zu sichern, muß das Land die Verhandlungen mit dem Bund zügig abschließen.In einem Zweckverband oder einem anderen Trägerkonstrukt müssen neben dem Land und den regionalen Körperschaften auch die Naturschutzverbände beteiligt werden. 3. Die Natur durch sanfte Nutzung erhaltenFür die Fläche des gesamten Truppenübungsplatzes muß ein naturschutzfachliches Gesamtkonzept erstellt werden. Ziel des Gesamtkonzeptes ist es, auch in Zukunft den hohen Wert der Natur- und Kulturlandschaft mit ihrer Arten- und Lebensraumvielfalt zu erhalten und zu verbessern sowie Alternativen für die bisherige militärische Nutzung zu finden. Es muß für die verschiedenen Bereiche den Schutz- und Entwicklungsbedarf, Nutzungsmöglichkeiten und die notwendigen Pflegemaßnahmen benennen.Verschiedene Nutzungsarten sind denkbar, sofern sie mit den naturschutzfachlichen Zielen vereinbar sind und nicht durch Kampfmittelreste ausgeschlossen werden. Mögliche neue Ideen sind wie die bestehenden und die nachfolgend genannten Nutzungen im Rahmen des Gesamtkonzepts zu prüfen.
4. Das «Alte Lager»: Impuls für die Region durch vielfältige NutzungFür das Alte Lager (124 Gebäude in überwiegend gutem Zustand, davon ca. 100 unter Denkmalschutz) muß ein schlüssiges Nutzungskonzept erstellt werden. Wesentliches Kriterium für die Zulassung einzelner Nutzungsarten ist die Verträglichkeit mit dem naturschutzfachlichen Gesamtkonzept für den Truppenübungsplatz.Die Anlage eines großen Vergnügungsareals durch einen Großinvestor mit Ausdehnung auf angrenzende Flächen lehnen die Naturschutzverbände ab. Vielmehr ist angesichts der enormen Größe des Alten Lagers eine vielfältige Nutzungsmischung anzustreben, die flexible Lösungen für den Bedarf und die Entwicklung der Region ermöglicht. In Frage kommen unter anderem: Naturschutz-, Umweltbildungs- und Infozentrum; Infrastruktur für sanften Tourismus; Uni- und Fachhochschulzentrum; Gastronomie; Handwerkerpark (ausgehend von Betrieben zur Pflege und Entwicklung des Geländes); Wohnnutzungen; Museen; Präsentationen und Veranstaltungen; beschränkte Erprobung von Testfahrzeugen im bisherigen Umfang und nur auf aus naturschutzfachlicher Sicht geeigneten Flächen. 5. Den Truppenübungsplatz als Einheit erhaltenEin wesentliches Merkmal des Übungsplatzes ist die enorme Größe des Platzes (6.700 ha) und seine Unzerschnittenheit (d.h. keine breiten, oft befahrenen Straßen, keine Verlärmung, keine diffuse Verschmutzung durch Lichtquellen). Eine Rückgabe von Teilflächen an umliegende Gemeinden wird von den Naturschutzverbänden daher abgelehnt.Der Sinn des geplanten L230-Ausbaus muß kritisch hinterfragt werden. Sollten die Autobahnanbindung und Ortsumfahrungen trotzdem gebaut werden, könnten Teilstücke der Panzerringstraße am Südrand des Platzes für den öffentlichen Verkehr genutzt werden, wenn der Truppenübungsplatz dadurch nicht zerschnitten oder beeinträchtigt und keine weitere öffentliche Straße gebaut wird. Dieses Vorhaben darf gemäß der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie keine Verschlechterung des NATURA2000-Gebietes mit sich bringen. Die von Teilen der Raumschaft geforderte Verbindung zwischen Römerstein-Zainingen und Münsingen wird aufgrund der durch EU-Recht (NATURA2000) vorgegebenen Verträglichkeitsprüfung nicht realisierbar sein. Die Naturschutzverbände lehnen die Straße ab, da sie nicht erforderlich ist und von ihr eine erhebliche Zerschneidungswirkung ausginge. Zudem würde sie die Besucherlenkung erschweren bzw. einem Lenkungskonzept vorgreifen. 6. Entwicklungschancen für die Region ergreifenDie Konversion des Truppenübungsplatzes ist für Mensch und Natur in der ganzen Region der Mittleren Schwäbischen Alb eine Jahrhundertchance. Sie sollte weit über die Grenzen des Truppenübungsplatzes hinaus genutzt werden. Die Regional- und Landespolitik muß diese Chance ergreifen und in ein zukunftsweisendes Konzept umsetzen, das den Kriterien einer naturverträglichen Regionalentwicklung gerecht wird. Der Truppenübungsplatz sollte langfristig den Kern eines sehr viel größeren Gebiets bilden, das Dank seiner Naturausstattung Impulse für die Regionalentwicklung setzt:
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