Arbeitsgruppe Fridingen

FFH-und Vogelschutzgebiet - ein verräterisches Beispiel für Bära- und Donautal

Von Horst Hipp

Dieses Foto aus der Selbstdarstellungsbroschüre des Gemeindeverwaltungsverbands Donau-Heuberg ist charakteristisch für den vielleicht gut gemeinten, aber fachlich meist miserablen Denkansatz der Ämter im Oberen Donautal: es enthält auf einen Blick gleich 3 (!) Zerstörungskomponenten der «wildromantischen» Landschaft (ein bis zum Erbrechen mißbrauchtes Schlagwort derselben Amtsträger).

Der Felskopf ist hergerichtet wie ein Industrieschornstein. Damit hat die spezifische Flora hier keine Chance mehr! Fröhliche Urständ feiern immer neue Kreuzaufrichtungen (teilweise nachtbeleuchtet!) auf markanten Punkten, wo sonst der Wanderfalke seine Rupfung hätte; das Umweltamt aber hat «damit keine Probleme»  (Zitat). Im Hintergrund (des Kreuzes) dann die Erschließung des gesamten sichtbaren Offenlandes durch ein neues Siedlungsgebiet (2005: «Eschle», Bärenthal), obwohl die Gemeinde Bärenthal in den letzten 10 Jahren 12,85% Bevölkerungsrückgang hatte. Dem Flächennutzungsplan wird aber immer noch munter ein rechnerisches Wachstum von 1% pro Jahr unterstellt ....

Ermöglicht wird die schlichte Blindheit gegenüber demografischen , örtlichen und umweltfachlichen Daten durch ein verhängnisvolles Gemisch aus:
bürgermeisterlicher Selbstüberschätzung, Befangenheit der Räte und persönlichen Denkmalsetzungen, behördlichen Aufsichtsschwächen durch Weisungen und Amtskumpanei, Geringschätzung der Europäischen Richtlinien, ja schiere Leugnung, daß diese für Deutschland Belang hätten, und weitverbreiteter Lernverweigerung in negativ selektionierten Gemeinderäten. Daß solche Blindheit in den am meisten mit Naturschönheiten- und Schätzen ausgestatteten Landschaften geradezu endemisch vorkommt, ist ein Beweis für Realitätsverlust und falsche Prämissensetzung (Baulandausverkauf bringt Bevölkerungswachstum, welcher Irrtum....) und beschleunigt die Verlustzahlen von Fauna und Flora umso tragischer. Föderalismus und zu hohe Machtausstattung der Gemeindeselbstverwaltungen im baden-württembergischen Recht verkehren sich hier ins Gegenteil des Notwendigen und lassen das Verschlechterungsverbot der europäischen Richtlinienanforderungen von vorne herein als undurchsetzbar erscheinen.

Die privaten Umweltvereine haben die undankbare Aufgabe, dieses Verbot in Natura 2000-Gebieten immer wieder ins Entstehungsspiel der kommunalen und überregionalen Entscheidungen einzubringen und ernten für ihr verantwortliches Denken oft nur Hohn und Abscheu. Übrigens: wo bleibt der Schwäbische Albverein dabei?